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Kostenübersicht

vier elemente Kinderkrippe und Haus für Kinder

 Monatlicher
Elternbeitrag
Kinderkrippe        
Monatlicher
Elternbeitrag
Kindergarten         
Gebühr
pro
Essen               
Monatliche
Frühstücks- und
Servicepauschale

Tägliche Buchungszeit     
 

  

 

 
bis einschließlich 4 Stunden280 €195 €4,00 €30 €
4 bis einschließlich 5 Stunden         308 €214,50 €4,00 €30 €
5 bis einschließlich 6 Stunden336 €234 €4,00 €30 €
6 bis einschließlich 7 Stunden364 €253,50 €4,00 €30 €
7 bis einschließlich 8 Stunden392 €273 €4,00 €30 €
8 bis einschließlich 9 Stunden420 €292,50 €4,00 €30 €
mehr als 9 Stunden448 €312 €4,00 €30 €
Preise gültig ab März 2024.

Der monatliche Betreuungsbetrag reduziert sich nach Erfüllung der Voraussetzungen um den staatlichen Zuschuss. (Stichtagsregelung: Die Kinder, die im Laufe eines Kalenderjahres das dritte Lebensjahr vollenden, erhalten ab 01.09. desselben Jahres einen monatlichen Elternbeitragszuschuss für den Betreuungsbetrag über derzeit 100 €.)

Die Frühstücks- und Servicepauschale setzt sich aus Kosten für Hygieneartikel, Waschen, Spiel-, Gestaltungs-, Foto- und Portfoliomaterial zusammen.

Essensgeld:

Das Essensgeld ist monatlich in Abhängigkeit der Öffnungstage unabhängig von der Inanspruchnahme zu entrichten. Ist die Teilnahme des Kindes am Mittagessen an bestimmten Tagen nicht gewünscht, ist dies der Einrichtung durch das hierfür vorgesehene Formular „Stornierung Mittagessen“ 14 Tage im Voraus anzuzeigen. Das Essensgeld wird am Ende des jeweiligen Monats für die rechtzeitig angezeigten Tage beim Einzug berücksichtigt. Das Formular ist in der Einrichtung erhältlich oder wird auf Anfrage gerne via E-Mail zugestellt.

Der Elternbeitrag sowie die Servicepauschale werden für 12 Monate erhoben, Essensgeld in Abhängigkeit von Öffnungstagen und stornierter Zeiträume. Bei Aufnahme berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 20 €. Der monatlich anfallende Betreuungsbetrag wird während der Eingewöhnung in voller Höhe (je nach Buchungszeiten) berechnet.

Vorbehaltlich der gesetzlichen bzw. förderrechtlichen Änderungen können sich während eines Betreuungsjahres Änderungen ergeben.